Glossar

Abnehmer

Im Factoring wird der Abnehmer des Factoring-Kunden als Debitor bezeichnet.

Absonderung

Im Rahmen einer Insolvenz sind Gläubiger absonderungsberechtigt, deren Forderungen durch ein Recht an einem zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstand gesichert sind, während Gegenstände, die nicht dem Schuldner gehören, herausverlangt werden können. (Vgl. Aussonderung)

Abtretung

Abtretung meint die Übertragung einer Forderung von einem abtretenden Gläubiger (Zedent) an einen Abtretungsempfänger (Zessionar). Die Abtretung von Forderungen erfolgt im Factoring regelmäßig im Factoring-Vertrag zwischen dem Factoring-Kunden und dem Factor.

Abtretungsverbot

Grundsätzlich sind Forderungen im Wege der Abtretung übertragbar. Allerdings kann dies durch Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner ausgeschlossen werden. In Deutschland ist im Factoring dennoch aufgrund der Regelung in § 354a HGB eine Abtretung grundsätzlich wirksam, wenn das Rechtsgeschäft für beide Parteien ein Handelsgeschäft darstellt.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages erstellt. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Grundlage eines zwischen einem Factoring-Kunden und einem Factor abgeschlossenen Factoring-Vertrages.

Anbietungspflicht

Im Factoring-Vertrag verpflichtet sich der Factoring-Kunde gegenüber dem Factor, sämtliche zukünftig entstehenden Forderungen aus Lieferung und Leistung gegen Debitoren, oder auch nur bestimmte Teile hiervon (Ausschnitts-Factoring) zum Ankauf anzubieten.

Ankauf

Im Rahmen des Factoring-Vertrages wird regelmäßig der Ankauf von Forderungen eines Factoring-Kunden gegen dessen Debitoren geregelt.

Asset Backed Securities (ABS)

Bei der Finanzierung durch Asset Backed Securities (ABS) werden Forderungspakete an eine eigens gegründete Fondsgesellschaft (Special Purpose Vehicle) verkauft, die durch Ausgabe von Wertpapieren die angekauften Forderungen verbrieft und über den Kapitalmarkt refinanziert.

Ausfallrisiko

Ausfallrisiko ist das Risiko des teilweisen oder vollständigen Forderungsverlustes wegen Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners (Debitors).

Ausfallschutz

Der Factor übernimmt das Ausfallrisiko regelmäßig zu hundert Prozent regresslos. (Vgl. Delkredere)

Aussonderung

In der Insolvenz kann derjenige Gläubiger, der geltend machen kann, dass sich in der Insolvenzmasse Gegenstände befinden, die ihm selbst und nicht dem Schuldner gehören, Herausgabe verlangen gem. §47 Insolvenzordnung (InsO). Gegenstand des entsprechenden Aussonderungsanspruches kann eine aussonderungsfähige Sache, ein entsprechendes Recht oder auch eine Forderung sein. Zur Aussonderung berechtigen u.a. Forderungen, die im Rahmen des echten Factoring von einem Factoring-Kunden an einen Factor abgetreten wurden.

B2B-Factoring

"Business to Business" meint den Ankauf von Forderungen von Unternehmen (vgl. § 14 BGB) gegen andere Unternehmen, im Unterschied zu B2C-Factoring.

B2C-Factoring

Diese aus dem Englischen kommende Bezeichnung meint Factoring von Unternehmen gegenüber privaten Konsumenten, vgl. § 13 BGB, im Unterschied zu B2B-Factoring.

Bankauskunft

Eine Bankauskunft von Kreditinstituten enthält Feststellungen zu Zahlungsunfähigkeit, Bonität und wirtschaftlichen Verhältnissen über den Angefragten.

Basel III

Basel III bezeichnet ein Reformpaket des Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) für die bereits bestehende Bankenregulierung Basel II. Es stellt die Reaktion auf die von der weltweiten Finanz- bzw. Wirtschaftskrise ab 2007 offengelegten Schwächen der bisherigen Bankenregulierung dar. Die Umsetzung soll ab 2013 schrittweise in Kraft treten.

Die Finanzkrise hatte gezeigt, dass das globale Bankensystem ungenügend qualitativ hochwertiges Eigenkapital besaß. Unter Basel III wird somit verstärkt auf die reinste Form von Eigenkapital, das sogenannte Kernkapital („Common Equity“), fokussiert. Es setzt sich bei Aktiengesellschaften in erster Linie aus dem eingezahlten Gesellschaftskapital und den Gewinnrücklagen zusammen.

Folgende Maßnahmen werden zur Stärkung des Eigenkapitals ergriffen:

Innovatives Hybridkapital mit Rückzahlungsanreizen, welches unter Basel II bis zu 15 % ausmachen kann, wird nicht mehr als Tier-1-Kapital akzeptiert werden.
Tier-2-Kapital wird harmonisiert werden, das heißt nationale Definition sollen einem internationalen Standard weichen.
Tier-3-Kapital wird komplett abgeschafft werden.
(Tier: Klassifizierung der Eigenmittel eines Kreditinstituts: Kernkapital, Eigenmittel, bzw. Drittrangmittel).

Insgesamt sollen zukünftig vor allem solche Eigenkapitalinstrumente vorgehalten werden, die am laufenden Verlust partizipieren. Eigenkapitalinstrumente, die lediglich im Liquidationsfall verfügbar sind (zum Beispiel Nachrangdarlehen), werden an Bedeutung verlieren. Dadurch soll das Fortführungsprinzip („Going-Concern-Prinzip“) in den Vordergrund rücken.

Bestand der Forderung

Factoring-Kunden verkaufen ihre Forderungen gegen ihre Debitoren an Factoring-Institute. Da diese das zugrunde liegende Geschäft zwischen den Parteien und zu den Forderungen nicht näher kennen können, übernehmen Factoring-Kunden regelmäßig die Haftung für die Verität, also für den rechtlichen Bestand der Forderung und haben dem Factor dafür einzustehen, dass die veräußerten Forderungen tatsächlich bestehen und keine oder nur bekannte Mängeleinreden gegen die Forderungen geltend gemacht werden können. Diese Bestandshaftung ist streng zu trennen von der Haftung für die Bonität des Debitors.

Bilanz

Bilanz meint die Aufstellung von Herkunft und Verwendung vom Kapital eines Unternehmens in Form der Gegenüberstellung von Vermögen und Verbindlichkeiten.

Bonität

Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit von natürlichen oder juristischen Personen. Sie ist wichtige Basis für die Entscheidung, jemandem Kredit einzuräumen: Je besser die Bonität beurteilt wird, desto einfacher ist es, sich Kredit zu beschaffen.

Bonitätsbeurteilung

Die Einschätzung zur Bonität erfolgt entweder durch einen Finanzgeber, wie einem Factor selbst oder durch eine Rating-Agentur. Hinweise über die Kreditwürdigkeit geben auch Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien oder eine Bankauskunft.

Bulk-Factoring

Vgl. Inhouse-Factoring

Confidential-Factoring

Vgl. Stilles Factoring

Debitorenbuchhaltung

Die Debitorenbuchhaltung ist die Überwachung und Buchung der Zahlungseingänge der Debitoren des Factoring-Kunden im Rahmen des Factoring-Vertrages.

Delkredere

Delkredere meint die Haftung des Factors für die teilweise oder vollständige Realisierung des Ausfallrisikos einer Forderung wegen Zahlungsunfähigkeit des Debitors.

Deutscher Factoring-Verband e.V.

Der Deutsche Factoring-Verband e.V. wurde 1974 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin. Der Verband vertritt die Interessen der deutschen Factoring-Institute auf nationaler und internationaler Ebene. Er repräsentiert die führenden Mitgliedsunternehmen mit einem Marktanteil von etwa 95% des deutschen Factoring-Volumens. Nähere Informationen unter: www.factoring.de

Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote (engl. equity ratio) ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die den Anteil der Eigenmittel (wirtschaftliches Eigenkapital) an der (bereinigten) Bilanzsumme eines Unternehmens ausdrückt. Infolge regresslosem Forderungsverkauf (echtes Factoring) kann durch Bilanzverkürzung die Eigenkapitalquote erhöht und damit das Unternehmensrating verbessert werden. (Vgl. Basel II)

Einkaufsfinanzierung

Vgl. Reverse-Factoring

Factorabilität

Unter Factorabilität versteht man die Eignung von Forderungen für einen Ankauf im Factoring ohne einseitiges Risiko für den Factor. Voraussetzung ist das Vorliegen einer vollständig erbrachten Lieferung oder Leistung, deren wertmäßiger Bestand nicht nachträglich gefährdet ist.

Fälligkeit

Dieser juristischer Fachbegriff definiert den Zeitpunkt, ab welchem ein Gläubiger einen Anspruch gegen einen Schuldner geltend machen kann. Dieser Zeitpunkt ist meist vertraglich geregelt, kann sich indes auch aus den Umständen ergeben.

Fälligkeits-Factoring

Fälligkeits-Factoring ist eine Factoring-Variante, bei welcher der Factoring-Kunde die Vorteile der vollständigen Absicherung gegen Ausfallrisiko und eine Entlastung beim Debitorenmanagement nutzt und auf die Vorfinanzierung des Kaufpreises durch den Factor verzichtet.

Factoring-Branche

Industrie-, Großhandels- und Dienstleistungsunternehmen aus mehr als 30 Branchen nutzen seit Jahrzehnten die Vorteile des Factorings. Zu den Factoring-Kunden gehören zunehmend auch Unternehmen, die internationales Factoring betreiben. Die wichtigsten Factoring-Branchen sind unter anderem (in alphabetischer Reihenfolge): Elektrotechnik und Feinmechanik, Fahrzeugbau, Handel, Handelsvermittlung und Großhandel, Herstellung von chemischen Erzeugnissen, Herstellung von Metallerzeugnissen, Herstellung von Möbeln und Schmuck, Maschinenbau, Metallerzeugung und -verabreitung, Nahrungsmittelgewerbe, Papier-, Verlags- und Druckgewerbe, sonstiges verarbeitendes Gewerbe, Textil- und Bekleidungsgewerbe.

Factoring-Entgelt

Das Factoring-Entgelt beinhaltet die Gebühr für die Übernahme des Ausfallrisikos und des Debitorenmanagements durch den Factor. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Risiko auf Debitoren- und Factoring-Kundenseite sowie dem Arbeitsaufwand und schwankt daher (vgl. Kosten des Factorings).

Factoring-Kunde

Auf Basis eines gemeinsam unterzeichneten Factoring-Vertrages verpflichtet sich der Factoring-Kunde Forderungen gegenüber seinen Abnehmern dem Factoringinstitut anzudienen. Der Factor wiederum verpflichtet sich die angedienten Forderungen im Rahmen der vereinbarten Debitorenlimite anzukaufen.

Factors Chain International (FCI)

Die 1968 gegründete Factors Chain International (https://fci.nl/en/home) mit Sitz in Amsterdam ist das weltweite Netzwerk international tätiger Factoring-Gesellschaften. Anfang 2016 wurde der andere Verband International Factors Group (IFG) in den FCI integriert

Finanzierungsfunktion

Forderungsverkauf (Factoring) ermöglicht die Freisetzung des in den Forderungen gebundenen Kapitals und erweitert damit den zur Entwicklung des Kerngeschäftes zur Verfügung stehenden Cash Flow des Factoring-Kunden. (Vgl. Liquidität)

Finanzierungsrahmen

Der Finanzierungsrahmen ist die Summe, die unter Beachtung des Factoring-Vertrages dem Factoring-Kunden zur Verfügung gestellt wird.

Forderung

Als Forderung bezeichnet man juristisch einen schuldrechtlichen Anspruch. In der Bilanz eines Unternehmens sind dies die ausstehenden Gelder aus offenen Lieferungen von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen.

Forderungsabsicherung

Vgl. Ausfallschutz

Forderungslaufzeit

Die Forderungslaufzeit umfasst die Zeit von der Rechnungsstellung bis zum Zahlungseingang. Die Forderungslaufzeit ist in der Regel länger als das vereinbarte Zahlungsziel.

Forderungsmanagement

Vgl. Debitorenmanagement

Forfaitierung

Der Begriff Forfaitierung meint den mittel- und langfristigen Ankauf von (Einzel-) Forderungen unter Verzicht auf Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall. Dieser haftet für den Bestand der verkauften Forderungen (Veritätshaftung). Der Verkäufer der Forderung wird "Forfaitist", der Käufer "Forfaiteur" genannt.

Full-Service-Factoring

Vgl. Standard-Factoring

Funktionen des Factorings

Factoring als moderne Finanzierungsform hat verschiedene Funktionen. Die drei wichtigsten sind:

  1. Finanzierung
  2. Delkredere
  3. Dienstleistung für den Kunden.

Gläubiger

Der Begriff Gläubiger bezeichnet denjenigen, der gegen einen Schuldner einen Anspruch auf Erbringung einer Leistung oder der Zahlung einer Forderung hat.

Globalzession

Unter Globalzession versteht man die Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen.

Import-Factoring

Import-Factoring ist eine Sonderform des internationalen Factorings bei dem ein inländischer Factor Forderungen eines ausländischen Factors gegenüber inländischen Debitoren ankauft oder einzieht. Das kann entweder mit oder ohne Übernahme des Delkredere-Risikos erfolgen.

Inhouse-Factoring

Bei dieser Factoring-Variante nutzt der Factoring-Kunde die sofort zur Verfügung stehende Liquidität sowie den Delkredere-Schutz des Factorings, verzichtet aber auf weitergehende Dienstleistungen des Factors. Der Factoring-Kunde führt bei dieser Factoring-Variante die Debitorenbuchhaltung und das Debitorenmanagement bis auf Widerruf treuhänderisch für den Factor (vgl. Bulk-Factoring).

Inkasso

Mit Inkasso wird der Einzug von Forderungen bezeichnet. Im Rahmen des Factorings gehört das Inkasso mit zum Debitorenmanagement und entlastet den Factoring-Kunden.

Inkasso-Forderungen

Inkasso-Forderungen sind von einem Factor nicht angekaufte, sondern an diesen nur zum Einzug treuhänderisch abgetretene Forderungen.

Insolvenz

Insolvenz meint die Eigenschaft eines Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht nachkommen zu können, wegen Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung. Factoring-Institute sind als Aussonderungsberichtigte gem. § 47 InsO bezüglich der ihnen gehörenden Forderungen besonders gesichert in der Insolvenz des Factoring-Kunden.

International Factors Group (IFG)

Siehe FCI

Internationales Factoring

Internationales Factoring meint das Factoring für Forderungen aus grenzüberschreitenden Geschäften und wird je nach Sitz des Factoring-Kunden als Export- oder Import-Factoring bezeichnet. Das Geschäft wird dabei entweder auf direktem Wege oder unter Einschaltung eines Factoring-Partners für internationale Kooperationen in den jeweiligen Ländern abgewickelt.

Kaufpreis

Als Gegenleistung für den Kauf der Forderung zahlt der Factor an den Factoring-Kunden umgehend den Kaufpreis für die Forderungen aus. Dieser Kaufpreis entspricht dem Brutto-Rechnungsbetrag der angekauften Forderungen abzüglich Skonti, Boni, Rabatte oder sonstiger vom Debitor geltend gemachter Abzüge sowie eines Diskonts für die individuell vereinbarten Leistungen des Factors (vgl. Debitorenmanagement, Delkredere) und die Finanzierung der Forderungen.

Kaufpreiseinbehalt

Vom Kaufpreis der Forderungen behält der Factor in der Regel zunächst 10% bis 20% der angekauften Forderungssumme ein. Mit diesem Betrag werden eventuelle Mängeleinreden der Debitoren, Aufrechnungen, Boni, Skonti, Rabatte u. ä. abgedeckt. Der zunächst einbehaltene Betrag wird nach Zahlung des Debitors oder spätestens im Delkrederefall unverzüglich an den Kunden ausbezahlt. (Vgl. Sicherheitseinbehalt)

Konzentrationsklausel

Die Konzentrationsklausel bestimmt die maximal zulässige Höhe des Forderungsbestandes eines Debitors im Verhältnis zum Gesamtbestand der Forderungen eines Factoring-Kunden.

Kosten des Factorings

Die Kosten des Factorings setzen sich aus den Zinsen für die Finanzierung der Forderungen und dem Factoring-Entgelt zusammen. Zusätzlich können z. B. für die Prüfung der Bonität der Debitoren weitere Kosten des Factorings entstehen.

Kreditversicherung

Der Abschluss einer Kreditversicherung dient dazu, sich vor dem Ausfallrisiko des Debitors zu schützen. Im Unterschied zum Factor übernimmt eine Kreditversicherung das Ausfallrisiko regelmäßig nicht zu 100 Prozent.

Kreditwesengesetz

Das Kreditwesengesetz (KWG) regelt die Aufsicht über Kreditinstitute. Factoring-Unternehmen als Finanzunternehmen unterliegen (noch) nicht den Regelungen des KWG, anderes gilt für Factoring-Unternehmen mit Bankstatus.

Leasing

Der Begriff Leasing meint die Gebrauchsüberlassung eines Leasinggutes vom Leasinggeber an den Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts. Wie Factoring stellt auch Leasing eine Form alternativer Finanzierung gerade für den Mittelstand dar.

Lieferanten-Factoring

Vgl. Reverse-Factoring

Lieferantenkredit

Absatzpolitisches Instrument, bei dem der Lieferant seinen Abnehmern ein verlängertes Zahlungsziel gewährt. Dies führt zu einer Liquiditätsbindung, die durch Eigenkapital oder Bankkredite finanziert werden muss. Durch Forderungsverkauf im Rahmen des Factorings steht der erwirtschaftete Cash Flow dem Unternehmen frühzeitig und endgültig zur Verfügung. (Vgl. Liquidität)

Liquidität

In der Betriebswirtschaftslehre ist Liquidität die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjekts, seine fälligen Verbindlichkeiten jederzeit (fristgerecht) und uneingeschränkt begleichen zu können. Mangelnde Liquidität ist neben einer zu geringen Eigenkapitaldecke bzw. Überschuldung die häufigste Ursache für Insolvenzen bei Unternehmungen. Mangelnde Liquidität tritt häufig überraschend ein, vor allem wenn in der Unternehmung eine unzureichende Liquiditätsplanung durchgeführt wird. (Vgl. Finanzierungsfunktion des Factoring)

Mahnwesen

Das Mahnwesen erfasst und verwaltet die offenen, fälligen Forderungen eines Unternehmens gegenüber seinen Debitoren. Der damit befasste Unternehmensbereich wird als Forderungsmanagement bezeichnet.

Offene-Posten-Liste

Die Offenen-Posten-Liste ("OP-Liste") stellt eine Übersicht über gestellte, indes noch nicht bezahlte Rechnungen eines Unternehmens dar. Sie listet die Fälligkeitsdaten jeder einzelnen Rechnung auf. Dem Factor dient die OP-Liste eines Factoring-Kunden als Informations- und Kontrollinstrument.

Offenes Factoring

Bei dieser Form des Factorings werden die Debitoren über die Zusammenarbeit mit dem Factor durch den Factoring-Kunden informiert. Die alternative Variante dazu ist stilles Factoring.

One-Factor-System

Im Unterschied zum Two-Factor-System wickelt der Factor hier Export-Factoring ohne ausländische Factoringpartner in den jeweiligen Ländern ab. Die Einräumung von Debitorenlimiten erfolgt i.d.R. auf Basis einer Kreditversicherung des Factors. Der Einzug der Forderungen gegenüber den ausländischen Debitoren erfolgt direkt.

Ottawa-Konvention

Seit dem Jahr 1998 ist die sog. Ottawa-Konvention über internationales Factoring in Deutschland gültig. Sie regelt nicht nur das Factoring-Geschäft, sondern vereinheitlicht die Abtretung von Forderungen im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr. (BGBl. II 1988, 172)

Passiva

Die Passivseite einer Bilanz stellt die Mittelherkunft eines Unternehmens dar. Sie gibt Auskunft darüber, in welchem Verhältnis das Vermögen eines Unternehmens durch Eigenkapital und Fremdkapital finanziert ist. Die Passivseite gliedert sich in die Positionen Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie passive Rechnungsabgrenzung.

Prioritätsprinzip

Forderungen werden durch Abtretung erworben. Im Falle mehrfacher Abtretung gilt nach dem Prioritätsprinzip, das die zeitlich nachrangige Abtretung der zuvor erfolgten Abtretung gegenüber unwirksam ist. In diesem Fall kann der nachträgliche Erwerber grundsätzlich kein Recht an der Forderung erwerben.

Rabatte

Rabatte sind meist prozentual bemessene Preisnachlässe vom üblichen Listen-Preis (Netto-Verkaufspreis) einer Ware. Rabatte werden beispielsweise als Kaufanreize von Lieferanten gewährt.

Rating

Von Agenturen und/oder Kreditinstituten werden für Unternehmen vor einer Kreditvergabe individuelle Analysen zu deren Bonitäten erstellt, welche die Ausfallwahrscheinlichkeit des analysierten Unternehmens abbilden sollen und welche die für die Bonitätsbeurteilung des Factoring-Kunden berücksichtigt werden.

Service des Factors

Vgl. Dienstleistung

Sicherheitseinbehalt

Der Sicherheitseinbehalt dient dem Factor als Auslgeich von möglichen vereinbarten Rabatten, Skonti oder eventuellen Einreden wegen Mängeln bzgl. der abgetretenen Forderungen. Meist beträgt der Sicherheitseinbehalt zwischen 10% und 20% der angekauften Forderungen und wird bei Fälligkeit verrechnet bzw. an den Factoring-Kunden ausbezahlt.

Silo-Prinzip

Factoring ist der revolvierende Ankauf von Forderungen eines Factoring-Kunden gegen dessen Debitoren im Rahmen eingeräumter Debitorenlimite. Wenn ein auf einen Debitoren gezeichnetes Limit ausgeschöpft ist, werden weitere Forderungen gegen diesen Debitor erst wieder ankaufsfähig, wenn ein Teil der angekauften Forderungen beglichen wurde. Die neu angedienten Forderungen rücken dann wie in einem Silo in den frei gewordenen Finanzierungsrahmen nach.

Skonto

Unter Skonto versteht man den prozentualen Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag bei Bezahlung innerhalb einer bestimmten Frist. Vereinbarte Skonti mindern den Rechnungsbetrag und werden regelmäßig durch den Sicherheitseinbehalt abgedeckt.

Standard-Factoring

Das Standard-Factoring umfasst neben der umsatzkongruenten Finanzierung der angekauften Forderungen auch die Absicherung des Risikos des Forderungsausfalls (vgl. Delkredererisiko) des Factoring-Kunden sowie eine Entlastung beim Debitorenmanagement, welches bei dieser Factoring-Variante vom Factor übernommen wird.

Stilles Factoring

Beim stillen Factoring werden die Debitoren nicht über den Verkauf der Forderungen vom Factoring-Kunden an den Factor informiert.

Two-Factor-System

Beim Zwei-Factor-System bedient sich ein inländischer Factor einer Korrespondenzgesellschaft eines Factors zur Abwicklung des Geschäftes im Ausland, vgl. im Unterschied dazu One-Factor-System.

UNCITRAL-Konvention

Die UNCITRAL-Konvention über internationale Forderungsabtretungen (vgl. UNCITRAL-Dokument A/CN.9/WG.II/WP.104 vom 16.07.1999) enthält Bestimmungen über Abtretungen und Forderungen, Abtretungsverbote, Garantien des Zedenten, Drittschuldnerverständigung, Rechte des Schuldners und Mehrfachabtretungen und vereinheitlicht die Übertragung internationaler Rechnungen und grenzüberschreitender Abtretungen. Deutschland und die Europäische Union haben diese Konvention, anders als die USA (2003) noch nicht ratifiziert.

Unechtes Factoring

Beim sog. unechten Factoring kann der Factor, im Unterschied zum echten Factoring, bei Nichtzahlung des Debitors wieder auf den Factoring-Kunden zurückgreifen, wenn die abgetretene Forderung nicht erfüllt wird.

Varianten des Factorings

B2B-, B2C-, Bulk-, Confidential-, Crossborder-, echtes-, Export-, Fälligkeits-, Full-Service-, Import-, Inhouse-, Offenes-, Reverse-, Standard-, Stilles-, unechtes Factoring

Veritätshaftung

Der Verkäufer der Forderung, also der Factoring-Kunde, haftet dem Factor gegenüber für den rechtlichen Bestand der Forderung, also dafür, dass die verkaufte Forderung tatsächlich besteht.

Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Lieferanten behalten sich bei Lieferung von Waren regelmäßig das Eigentum an der von ihnen gelieferten Ware vor, bis der komplette Kaufpreis bezahlt ist. Der Belieferte darf im ordnungsgemäßen Geschäftsvorgang die Ware weiterverkaufen, mit der Maßgabe, dass der Abnehmer dem ihm aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Zahlungsanspruch gegen Dritte im Voraus an den Lieferanten abtritt.

Wachstumsfinanzierung

Factoring ist eine Form umsatzkongruenter Finanzierung. Das heißt, dass bei steigenden Umsätzen und Wachstum des Factoring-Kunden im Rahmen der gezeichneten Debitorenlimite parallel auch die anzukaufenden Forderungsvolumina und damit die Finanzierung steigen können. Factoring ist somit eine sog. "atmende" Unternehmensfinanzierung, die mit dem Umsatz automatisch mitwächst.

Zahlungsziel

Vgl. Lieferantenkredit

Zedent

Mit Zedent wird der bisherige Gläubiger bezeichnet, der seine Forderung an einen neuen Gläubiger (den Zessionar) abtritt. Im Factoring ist dies regemäßig der Factoring-Kunde.

Zentralregulierer

Durch eine Zentralregulierung werden die Rechnungen vieler Lieferanten, beispielsweise an die Mitglieder einer Einkaufskooperation von einer zentralen Stelle erfasst, bearbeitet und reguliert. Da die Mitglieder ihre entsprechenden Forderungen auch an den Zentralregulierer abtreten, ist im Factoring u.a. darauf zu achten, dass der Prioritätsgrundsatz beachtet wird.

Zessionar

Mit Zessionar wird der neue Gläubiger einer vom Zedenten abgetretenen Forderung bezeichnet, im Factoring ist dies regelmäßig der Factor.

Zessionskredit

Bei einem Zessionskredit handelt es sich um einen kurzfristigen Barkredit, der durch Abtretung offener Forderungen eines Unternehmens besichert wird. In der Regel beleihen Kreditinstitute nur inländische Forderungen und pauschal lediglich in Höhe von 30% bis 60% des abgetretenen gesamten Forderungsbestandes. Factoring ist daher für viele Unternehmen betriebswirtschaftlich interessanter.

Zwei-Factor-System

Vgl. Two-Factor-System